Sachverhalt:
Die Gemeinde Laboe hat im Rahmen der Ersatzbeschaffung acht neue Parkscheinautomaten für die Bewirtschaftung der gemeindlichen Parkflächen angeschafft. Vor der Programmierung und Konfiguration der Parkscheinautomaten sollte überprüft werden, ob die Amtsverordnung über Parkgebühren in der Gemeinde Laboe (Parkgebührenverordnung) überarbeitet werden soll.
Mit der Überarbeitung der Parkgebührenverordnung soll eine neue Gebührenstruktur geschaffen werden, die folgenden Punkten Rechnung trägt:
- Grundsätzlich sind Besucherinnen und Besucher bereit, Parkgebühren zu zahlen, wenn die Tarifstruktur nachtvollziehbar ist. Daher liegt der Fokus zukünftig darauf, Tarife festzulegen, die diesen Punkt erfüllen und damit auch helfen, das Gebührenaufkommen zu steigern. Damit soll auch eine Reduzierung der Ordnungswidrigkeiten einhergehen.
- Als weiterer Schwerpunkt gehört auch der Wegfall des Wintertarifes dazu. Auch nach Einführung des dreigeteilten Wintertarifes werden Parkscheine aktuell regelmäßig an neue Gäste weitergegeben, was zu Einbußen im Gebührenaufkommen führt.
- Die Parkplätze werden im Hinblick auf ihre Attraktivität (Hafen und Strandnähe) teurer, was die Lenkungsfunktion der Gebühren für den Suchverkehr hervorhebt.
Hierzu hat der Bürgermeister der Gemeinde Laboe nach Beratung mit dem Ältestenrat einen Entwurf für eine neue Tarifstruktur der Parkgebühren in einer Synopse (Anlage PVO Laboe_Entwurf) erstellt.
Zusätzlich könnte der Geltungsbereich für die Jahresparkausweise nach § 5 der Parkgebührenverordnung erweitert werden. Hierzu wird vorgeschlagen, den Geltungsbereich der Jahresparkausweise auf den Bereich der Parkstraße künftig bis zur Stichstraße zum Probsteier Platz und dem Parkplatz an den Straßen Steiner Weg/Professor Munster Ring/K 30 (Ehrenmal II) zu erweitern.
Anlagenverzeichnis:
¾ Entwurf einer Parkgebührenverordnung mit synoptischer Gegenüberstellung der bisherigen und angestrebten Regelungen
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde empfiehlt der Gemeindevertretung, die örtliche Ordnungsbehörde des Amtes Probstei zu ersuchen, die Amtsverordnung über Parkgebühren in der Gemeinde Laboe entsprechend des Entwurfes des Bürgermeisters und des Ältestenrates zu ändern und den Geltungsbereich für die Jahresparkausweise nach § 5 der Parkgebührenverordnung auf dem Bereich der Parkstraße künftig bis zur Stichstraße zum Probsteier Platz und dem Parkplatz an den Straßen Steiner Weg/Professor Munster Ring/K 30 (Ehrenmal II) zu erweitern.