Sachverhalt:
In § 4 Abs. 7 der Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Gemeinde Schönberg wird ohne Ausnahmen festgelegt, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gemeinde Schönberg nicht als Beiratsmitglieder wählbar sind.
Die Gemeinde Schönberg und ihre Eigenbetriebe sind jedoch auch Ausbildungsbetriebe und sie beschäftigen junge Menschen in geringfügigen Umfang aushilfsweise, für Saisontätigkeiten oder für Kinder- und Jugendangebote. Solche Tätigkeiten tragen zur Information junger Menschen über die Aufgaben und Funktionsweisen der Gemeinde in Verwaltung und politischen Gremien bei und motivieren zur Beteiligung. Solche engagierte Jugendliche müssten aus dem Beirat wieder ausscheiden, wenn sie sich für eine Ausbildung bei der Gemeinde und ihren Betrieben entscheiden, wozu sie durchaus durch ihre Mitarbeit im Kinder- und Jugendbeirat motiviert werden. Dies steht einer immer notwendiger werdenden aktive Werbung um motivierte Auszubildende im gemeindlichen Bereich kontraproduktiv gegenüber.
Es wird deshalb vorgeschlagen, die Satzung zu ändern und § 4 Abs. 7 um folgenden Satz zu ergänzen:
„Dies gilt nicht für Auszubildende,
Praktikanten, Freiwilligendienstleistende und geringfügig Beschäftigte der
Gemeinde Schönberg und ihrer Eigenbetriebe sowie für Personen, die im Rahmen
von Werk- und Honorarverträgen für die Gemeinde Schönberg oder ihre
Eigenbetriebe tätig werden.“
Eine solche Regelung steht auch im Einklang mit § 31a der Gemeindeordnung, der festlegt, dass ein Mitglied der Gemeindevertretung nicht Beschäftigter oder Beschäftigte auf der Funktionsebene der Laufbahngruppe 2 sein darf. Dies sind Mitarbeitende ab der Vergütungsgruppe 9c TVöD. Dies bedeutet, dass z.B. die meisten Sachbearbeiter*innen der Gemeinde und ihrer Betriebe sowie die handwerklich tätigen Beschäftigten Mitglieder der Gemeindevertretung sein könnten.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf 1. Änderung der Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Gemeinde Schönberg
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendbeirat bzw. der
Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss der Gemeinde Schönberg empfiehlt der
Gemeindevertretung, die Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Gemeinde
Schönberg vom 28.04.2023 zu ändern und § 4 Abs. 7 um den Satz „Dies gilt nicht für Auszubildende,
Praktikanten, Freiwilligendienstleistende und geringfügig Beschäftigte der
Gemeinde Schönberg und ihrer Eigenbetriebe sowie für Personen, die im Rahmen
von Werk- und Honorarverträgen für die Gemeinde Schönberg oder ihre
Eigenbetriebe tätig werden.“ zu ergänzen.