Betreff
Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/1020/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2023 zur Beratung vorgelegt.

Die Haushaltsrechnung 2023 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:

Soll-Einnahmen Gesamthaushalt:

20.342.196,48 €

Soll-Ausgaben Gesamthaushalt:

20.342.196,48 €

Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:

Haushaltsplan

Haushaltsrechnung

Verwaltungshaushalt

Soll-Einnahmen:

18.425.700,00 €

19.546.649,97 €

Soll-Ausgaben:

18.425.700,00 €

19.546.649,97 €

Vermögenshaushalt

Soll-Einnahmen:

3.794.600,00 €

   795.546,51 €

Soll-Ausgaben:

3.794.600,00 €

   795.546,51 €

Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2023 ergibt die Jahresrechnung im Verwaltungshaushalt eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt 1.626.928,61 €.

Diese Abschlussverbesserung resultiert überwiegend aus der fehlenden Globalbereinigung der Kasseneinnahmereste, die für den Umstieg der Buchführung von der Kameralistik zur Doppik nicht erfolgen durfte. Auf die Liste der Kasseneinnahmereste, Seite 9, wird verwiesen.

Der Rücklagenstand stellt sich zum 31.12.2023 wie folgt dar:

Finanzausgleichsrücklage

228.100,00 €

Sonstige Rücklage

1.967.471,35 €

 

 

Der Schuldenstand der Gemeinde Schönberg beläuft sich per 31.12.2023 auf 17.830.890,17 €.

Die Jahresrechnung 2023 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 472.157,40 €, davon sind 149.662,70 € zu genehmigen. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf den Seiten 14-17 der Jahresrechnung 2023 dargestellt. Die Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben durch die Gemeindevertretung ist – soweit betragsmäßig noch erforderlich – unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt vorgesehen.

 


Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2023 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung

2023.