Betreff
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2010 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
SCHÖN/BV/228/2011
Aktenzeichen
II.1 / 16
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/225/2011 wurde bereits das Ergebnis der Jahresrechnung 2010 dargestellt. Unter Hinweis auf § 82 Abs. 1 GO ist über die beim Vollzug des Haushaltsplanes 2010 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu beschließen.

 

Unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze, die durch § 5 der Haushaltssatzung vorgegeben wurden, sind beim Jahresabschluss 2010 haushaltsrechtliche Überschreitungen in Höhe von insgesamt 206.458,11 EUR entstanden.

 

Die Überschreitungsliste ist Bestandteil der Jahresrechnung. Der Großteil dieser überplanmäßigen Ausgaben gilt nach § 4 der Haushaltssatzung als genehmigt, da sie im Einzelfall den Höchstbetrag von 2.500,00 EUR nicht überschritten haben.

 

Die danach verbleibenden Ansatzüberschreitungen ergeben sich aus der beigefügten Liste. Sie betragen insgesamt 193.915,33 EUR.

 

Die Gesamtsumme der überplanmäßigen Ausgaben entspricht insgesamt nur einem Anteil von rund 2,21 % an dem Rechnungsergebnis für das Jahr 2010. Die nach § 82 GO geforderte Deckung war jeweils gewährleistet. Den zur Genehmigung anstehenden Ansatzüberschreitungen standen jeweils entsprechende Deckungsmittel gegenüber.

 

Die wesentlichen Ansatzüberschreitungen werden wie folgt erläutert:

 

3300.57000 (Leistungen für kulturelle Veranstaltungen)

 

Als Folge des heftigen Wintereinbruches zum Anfang und zum Ende des Jahres 2010 konnten Eintrittsgelder für „Premium“-Veranstaltungen nicht in dem erwarteten Umfang realisiert werden. Die Kulturinteressierten konnten teilweise wegen der Straßenverhältnisse nicht anreisen. Als Folge standen im Deckungsring 33 nicht genügend Einnahmen im Titel 3300.11000 zur Verfügung, die durch den Zweckbindungsvermerk im Haushaltsplan als Deckungsmittel dem Titel 3300.57000 zur Verfügung gestellt werden konnten. Per Saldo sind aber die Veranstaltungskosten durch Eintrittsgelder und Zahlungen der Sponsoren gedeckt worden, so dass lediglich der Verwaltungskostenbeitrag an das Amt Probstei von der Gemeinde zu finanzieren war.

 

6700.54000 (Bewirtschaftungskosten für die Straßenbeleuchtung)

 

Ursache für die Überschreitung ist eine (weitere) Steigerung der Beschaffungspreise für Energie, welche durch die Versorger mit der Rechtfertigung durchgesetzt werden konnte, dass die EEG-Umlage gestiegen ist.

 

7010.71500 (Entlasungsförderung an den OEB)

 

Nach dem vorläufigen kameralen Abschluss des Eigenbetriebes (Zahlstromrechnung) waren diesem für das Jahr 2010 Mittel in Höhe von 11.358,10 EUR zuzuweisen. Der Jahresabschluss 2010 für den Eigenbetrieb wird zur Zeit erstellt. Falls der betriebswirtschaftliche Abschluss für 2010 sich günstiger darstellen sollte, besteht die Möglichkeit des Rückflusses in den gemeindlichen Haushalt.

 

7710.55000 (Haltung der Fahrzeuge)

 

Die Überschreitung wurde durch eine unerwartet notwendig gewordene Reparatur an einem Fahrzeug des gemeindlichen Bau- und Betriebshofes verursacht.

 

7900.71500 (Verlustzuweisung an den Tourist-Service für 2009)

 

Auf der Basis des Jahresabschlusses 2009 war eine Schlusszahlung von 55.117,38 EUR zu leisten, welche den Haushalt 2010 belastet. Insoweit wird auf die Ausführungen in der Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/162/2010 verwiesen.

 

9000.81000 (Gewerbesteuerumlage)

 

Die Überschreitung ist zwangsläufige Folge des höhren Aufkommens bei der Gewerbesteuer.


Anlagenverzeichnis:

 

Liste der genehmigungspflichtigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die verbleibenden genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2010 mit einem Gesamtbetrag von 193.915,33 EUR zu genehmigen.