Betreff
Jahresrechnung 2023
Vorlage
AMTPR/BV/0080/2024
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2023 zur Beratung vorgelegt.

Die Haushaltsrechnung 2023 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:

Soll-Einnahmen Gesamthaushalt:

10.619.793,17 €

Soll-Ausgaben Gesamthaushalt:

10.619.793,17 €

Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:

Haushaltsplan

Haushaltsrechnung

Verwaltungshaushalt

Soll-Einnahmen:

8.548.300,00 €

9.695.035,49 €

Soll-Ausgaben:

8.548.300,00 €

9.695.035,49 €

Vermögenshaushalt

Soll-Einnahmen:

  164.200,00 €

   924.757,68 €

Soll-Ausgaben:

  164.200,00 €

   924.757,68 €

Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2023 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung für den allgemeinen Haushalt in Höhe von insgesamt 1.048.585,91 EUR, die sich wie folgt errechnet:

Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2023 einen Stand von 1.375.876,00 € aus.

Der Schuldenstand beläuft sich auf 1.300.650,00 €.

Die Jahresrechnung 2023 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 486.258,67 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 11 der Jahresrechnung 2023 dargestellt.


Beschlussvorschlag für den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung:

 

  1. Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung empfiehlt dem Amtsausschuss die vorliegende Jahresrechnung 2023 gem. § 18 Amtsordnung (AO) in Verbindung mit. § 94 Abs.3 Gemeindeordnung (GO) zu beschließen.

  1. Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung empfiehlt dem Amtsausschuss die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 486.258,67 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.

 

Beschlussvorschlag für den Amtsausschuss:

  1. Gem. § 18 AO in Verbindung mit. § 94 Abs. 3 GO beschließt der Amtsausschuss die vorliegende Jahresrechnung 2023

  1. Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 486.258,67 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt