Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2023 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2023 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen
Gesamthaushalt: |
10.619.793,17
€ |
Soll-Ausgaben
Gesamthaushalt: |
10.619.793,17
€ |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
8.548.300,00
€ |
9.695.035,49
€ |
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Soll-Ausgaben: |
8.548.300,00
€ |
9.695.035,49
€ |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
164.200,00 € |
924.757,68 € |
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Soll-Ausgaben: |
164.200,00 € |
924.757,68 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2023 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung für den allgemeinen Haushalt in Höhe von insgesamt 1.048.585,91 EUR, die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2023 einen Stand von 1.375.876,00 € aus.
Der Schuldenstand beläuft sich auf 1.300.650,00 €.
Die Jahresrechnung 2023 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 486.258,67 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 11 der Jahresrechnung 2023 dargestellt.
Beschlussvorschlag
für den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung:
- Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung empfiehlt dem Amtsausschuss die vorliegende Jahresrechnung 2023 gem. § 18 Amtsordnung (AO) in Verbindung mit. § 94 Abs.3 Gemeindeordnung (GO) zu beschließen.
- Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung empfiehlt dem Amtsausschuss die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 486.258,67 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag
für den Amtsausschuss:
- Gem. § 18 AO in Verbindung mit. § 94 Abs. 3 GO beschließt der Amtsausschuss die vorliegende Jahresrechnung 2023
- Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 486.258,67 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt