Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2023 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2023 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
1.882.047,62 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
1.882.047,62 € |
|
|
|
|
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
||
Verwaltungshaushalt |
|||
Soll-Einnahmen: |
1.512.100,00
€ |
1.694.774,68 € |
|
Soll-Ausgaben: |
1.512.100,00
€ |
1.694.774,68 € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Vermögenshaushalt |
|||
Soll-Einnahmen: |
113.400,00 € |
187.272,94 € |
|
Soll-Ausgaben: |
113.400,00 € |
187.272,94 € |
|
Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2023 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von
insgesamt 144.497,15 EUR, die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2023 einen Stand von 650.398,44 EUR aus. Der Schuldenstand beträgt 263.326,05 EUR.
Die Jahresrechnung 2023 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 165.029,45 EUR. Eine Übersichtsliste mit der entsprechenden Einzelposition ist auf den Seiten 10 der Jahresrechnung 2023 dargestellt
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2023 gem. § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 165.029,45 EUR gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2023.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 165.029,45 EUR werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.