Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2023 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2023 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
1.441.368,21 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
1.441.368,21 € |
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Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
1.037.400,00
€ |
1.155.873,89 € |
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Soll-Ausgaben: |
1.037.400,00
€ |
1.155.873,89 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
268.300,00 € |
285.494,32 € |
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Soll-Ausgaben: |
268.300,00 € |
285.494,32 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2023 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von
insgesamt 265.877,05 EUR, die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2023 einen Stand von 722.307,70 EUR aus. Der Schuldenstand beträgt 305.267,91 EUR.
Die Jahresrechnung 2023 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 123.984,48 EUR. Eine Übersichtsliste mit der entsprechenden Einzelposition ist auf den Seiten 9 der Jahresrechnung 2023 dargestellt
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2023 gem. § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 123.984,48 EUR gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2023.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 123.984,48 EUR werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.