Sachverhalt:
In
der Verwaltungsvorlage SV/BV/050/2011 wurde bereits das Ergebnis der
Jahresrechnung 2010 dargestellt. Unter Hinweis auf § 82 Abs. 1 GO ist über die
beim Vollzug des Haushaltsplanes 2010 entstandenen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben zu beschließen.
Unter
Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze, die durch § 5 der
Haushaltssatzung vorgegeben wurden, sind beim Jahresabschluss 2010
haushaltsrechtliche Überschreitungen im Sinne des § 82 GO mit einem
Gesamtbetrag in Höhe von 70.641,38 EUR entstanden.
Die Überschreitungsliste ist Bestandteil der Anlagen zur Jahresrechnung. Der Großteil dieser überplanmäßigen Ausgaben gilt nach § 4 der Haushaltssatzung als genehmigt, da sie im Einzelfall den Höchstbetrag von 10.000,00 EUR nicht überschritten haben.
Die
danach verbleibenden Ansatzüberschreitungen mit einem Gesamtbetrag von 44.439,84
EUR sind in der Anlage zu dieser Vorlage gelistet.
Zu
den Haushaltsüberschreitungen werden folgende Erläuterungen gegeben:
zu
2113.54000 (Grundschule Schönberg: Bewirtschaftungskosten)
Aufgrund
von Preissteigerungen waren höhere Entgelte für die Belieferung mit Energie
(Strom und Heizung) zu entrichten.
zu
2900.63900 (Schülerbeförderung: Beförderungskosten)
Die
Überschreitung ergibt sich aus dem Anstieg der Anzahl der Fahrschüler sowie
einer Tariferhöhung.
Gesamtbetrachtung
Die
Gesamtsumme der überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 70.641,38 EUR entsprach im
Vergleich zum Haushaltsvolumen laut Rechnungsergebnis 2010 von 2.982.425,36 EUR
insgesamt einem Anteil von rund 2,37 %. Die nach § 82 GO geforderte Deckung war
jeweils gewährleistet. Den zur Genehmigung anstehenden Ansatzüberschreitungen
standen entsprechende Deckungsmittel gegenüber, so dass die Haushaltsrechnung
insgesamt ausgeglichen werden konnte.
Anlagenverzeichnis:
Liste der
verbleibenden genehmigungspflichtigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für
das Haushaltsjahr 2010
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
empfiehlt der Schulverbandsvertretung, die verbleibenden
genehmigungspflichtigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres
2010 mit einem Gesamtbetrag von 44.439,84 EUR zu genehmigen.