Betreff
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2010 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
SV/BV/051/2011
Aktenzeichen
II.1 / 24
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Verwaltungsvorlage SV/BV/050/2011 wurde bereits das Ergebnis der Jahresrechnung 2010 dargestellt. Unter Hinweis auf § 82 Abs. 1 GO ist über die beim Vollzug des Haushaltsplanes 2010 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu beschließen.

 

Unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze, die durch § 5 der Haushaltssatzung vorgegeben wurden, sind beim Jahresabschluss 2010 haushaltsrechtliche Überschreitungen im Sinne des § 82 GO mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 70.641,38 EUR entstanden.

 

Die Überschreitungsliste ist Bestandteil der Anlagen zur Jahresrechnung. Der Großteil dieser überplanmäßigen Ausgaben gilt nach § 4 der Haushaltssatzung als genehmigt, da sie im Einzelfall den Höchstbetrag von 10.000,00 EUR nicht überschritten haben.

 

Die danach verbleibenden Ansatzüberschreitungen mit einem Gesamtbetrag von 44.439,84 EUR sind in der Anlage zu dieser Vorlage gelistet.

 

Zu den Haushaltsüberschreitungen werden folgende Erläuterungen gegeben:

 

zu 2113.54000 (Grundschule Schönberg: Bewirtschaftungskosten)

 

Aufgrund von Preissteigerungen waren höhere Entgelte für die Belieferung mit Energie (Strom und Heizung) zu entrichten.

 

zu 2900.63900 (Schülerbeförderung: Beförderungskosten)

 

Die Überschreitung ergibt sich aus dem Anstieg der Anzahl der Fahrschüler sowie einer Tariferhöhung.

 

Gesamtbetrachtung

 

Die Gesamtsumme der überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 70.641,38 EUR entsprach im Vergleich zum Haushaltsvolumen laut Rechnungsergebnis 2010 von 2.982.425,36 EUR insgesamt einem Anteil von rund 2,37 %. Die nach § 82 GO geforderte Deckung war jeweils gewährleistet. Den zur Genehmigung anstehenden Ansatzüberschreitungen standen entsprechende Deckungsmittel gegenüber, so dass die Haushaltsrechnung insgesamt ausgeglichen werden konnte.


Anlagenverzeichnis:

 

Liste der verbleibenden genehmigungspflichtigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2010


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung, die verbleibenden genehmigungspflichtigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2010 mit einem Gesamtbetrag von 44.439,84 EUR zu genehmigen.