Betreff
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Fahren
Vorlage
FAHRE/BV/020/2011
Aktenzeichen
II.1/05/9000.02200
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung vom 12.01.2011 hatte der Finanzausschuss im Rahmen der Erörterung von Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung die Amtsverwaltung darum gebeten, einen Entwurf zur Änderung der bestehenden Hundesteuersatzung vorzubereiten und der Gemeindevertretung zur Beratung vorzulegen.

 

In der Anlage wird daher der Entwurf einer 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Fahren überreicht. Der Entwurf wird wie folgt begründet:

 

A             Allgemeines

 

Als Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung ist die Einnahmesituation der Gemeinde zu verbessern. Zu diesem Zweck hat der Finanzausschuss eine Erhöhung der Hundesteuer beschlossen.

 

B             Einzelbegründung

 

Zu Artikel 1 (§ 11 Abs. 1 HundeStSa 2010)

 

Der vorgelegte Entwurf dient der verbesserten Ausnutzung der Finanzquelle Hundesteuer. Die Hundesteuer wird nach der Beschlussfassung des Finanzausschusses erhöht.

 

Die zur Zeit geltenden Steuersätze stellen sich im Vergleich mit dem Tarifvorschlag wie folgt dar:

 

 

Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)

 

Die vorgelegte Satzung soll zum 01.03.2011 in Kraft treten.

 

C             Auswirkungen auf das Steueraufkommen

 

In der Gemeinde Fahren sind per 13.01.2011 insgesamt 18 steuerbare Hunde erfasst. 16 Halter besitzen einen steuerbaren Hund, ein Halter besitzt zwei steuerbare Hunde und ein Halter besitzt einen steuerbaren Gefahrhund. Durch die Erhöhung der Tarifsätze wird sich das jährliche Steueraufkommen voraussichtlich wie folgt entwickeln:

 

 

Für 2011 ist, da das Inkrafttreten des Satzungsentwurfes zum 01.03.2011 vorgesehen ist, mit einem Aufkommen von abgerundet 2.200,00 EUR zu rechnen (2/12 von 1.020,00 EUR für die Zeit vom 01.01.2011 bis zum 28.02.2011 und 10/12 von 2.540,00 EUR für die Zeit vom 01.03.2011 bis 31.12.2011).

 

D             Vollzugsaufwand und Kosten

 

Ein zusätzlicher Vollzugsaufwand und zusätzliche Kosten entstehen nicht.


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Fahren

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die „2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Fahren“ in der Fassung des vorgelegten Entwurfes.