Sachverhalt:
In
der Sitzung vom 12.01.2011 hatte der Finanzausschuss im Rahmen der Erörterung
von Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung die Amtsverwaltung darum gebeten,
einen Entwurf zur Änderung der bestehenden Hundesteuersatzung vorzubereiten und
der Gemeindevertretung zur Beratung vorzulegen.
In
der Anlage wird daher der Entwurf einer 2. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Fahren überreicht. Der
Entwurf wird wie folgt begründet:
A Allgemeines
Als
Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung ist die Einnahmesituation der Gemeinde zu
verbessern. Zu diesem Zweck hat der Finanzausschuss eine Erhöhung der
Hundesteuer beschlossen.
B Einzelbegründung
Zu
Artikel 1 (§ 11 Abs. 1 HundeStSa 2010)
Der
vorgelegte Entwurf dient der verbesserten Ausnutzung der Finanzquelle
Hundesteuer. Die Hundesteuer wird nach der Beschlussfassung des
Finanzausschusses erhöht.
Die zur Zeit geltenden
Steuersätze stellen sich im Vergleich mit dem Tarifvorschlag wie folgt dar:
Zu
Artikel 2 (Inkrafttreten)
Die
vorgelegte Satzung soll zum 01.03.2011 in Kraft treten.
C Auswirkungen auf das Steueraufkommen
In der Gemeinde Fahren
sind per 13.01.2011 insgesamt 18 steuerbare Hunde erfasst. 16 Halter besitzen
einen steuerbaren Hund, ein Halter besitzt zwei steuerbare Hunde und ein Halter
besitzt einen steuerbaren Gefahrhund. Durch die Erhöhung der Tarifsätze wird
sich das jährliche Steueraufkommen voraussichtlich wie folgt entwickeln:
Für 2011 ist, da das
Inkrafttreten des Satzungsentwurfes zum 01.03.2011 vorgesehen ist, mit einem
Aufkommen von abgerundet 2.200,00 EUR zu rechnen (2/12
von 1.020,00 EUR für die Zeit vom 01.01.2011 bis zum 28.02.2011 und 10/12
von 2.540,00 EUR für die Zeit vom 01.03.2011 bis 31.12.2011).
D Vollzugsaufwand und Kosten
Ein zusätzlicher
Vollzugsaufwand und zusätzliche Kosten entstehen nicht.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der 2.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der
Gemeinde Fahren
Beschlussvorschlag: