Sitzung: 03.05.2011 Gemeindevertretung
Beschluss:
- Der Entwurf des B-Planes Nr. 3 für das Gebiet „nördlich und südlich der Schönberger Straße Nr. 1-2“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Frau Gehrmann-Arp erklärt sich gemäß § 22 Gemeindeordnung wegen Befangenheit in diesem Punkt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und ist weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung im Sitzungsraum anwesend.
Stimmberechtigte:8 |
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Ja-Stimmen: 8 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |
Frau Gehrmann-Arp wird wieder in den Sitzungssaal gebeten.