Beschluss:

 

  1. Der Entwurf des B-Planes Nr. 3 für das Gebiet „nördlich und südlich der Schönberger Straße Nr. 1-2“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

Frau Gehrmann-Arp erklärt sich gemäß § 22 Gemeindeordnung wegen Befangenheit in diesem Punkt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und ist weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung im Sitzungsraum anwesend.


Stimmberechtigte:8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Frau Gehrmann-Arp wird wieder in den Sitzungssaal gebeten.