Sitzung: 19.04.2011 Gemeindevertretung
Beschluss:
Die Parkgebührenpflicht bleibt bis 20:00 Uhr bestehen. Die Höchstparkdauer wird auf 5 Stunden begrenzt. Ein entsprechender Tarif wird aufgenommen. Die Progression in den Parkgebühren bleibt bestehen.
Für Schwimmbad- und Saunabesucher werden generell 50 % der Parkgebühren an der Kasse MWSH rückerstattet.
Badnutzer
bis ½ Stunde 0,50 € 0,25 €
bis 1 Stunde 1,00 € 0,50 €
bis 1 ½ Stunden 1,50 € 0,75 €
bis 2 Stunden 2,00 € 1,00 €
bis 3 Stunden 4,00 € 2,00 €
bis 4 Stunden 5,00 € 2,50 €
bis 5 Stunden 7,00 € 3,50 €
Ergänzend zu den Erläuterungen des Herrn Schnoor weist Herr Erdmann darauf hin, dass die Entgeltordnung der Schwimmhalle angepasst werden muss
Es ergeht folgender
Stimmberechtigte: |
17 |
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Ja-Stimmen: 17 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |