Beschluss:

 

1.     Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Vertrag zur Aufhebung des Zweckverbandes „Wasserversorgungsverband Probstei und zur Regelung der Auseinandersetzung“ unter Berücksichtigung der Änderungen in § 2 Abs. 3, wo die bisher gewählten Bezeichnungen Rückstellung bzw. Rückstellungsbetrag durch die Bezeichnungen Rücklage und Rücklagenbetrag ersetzt werden, zu. Mit Abschluss des Vertrages ist die betragsmäßige Auseinandersetzung hinsichtlich des Stammkapitals darzulegen.

 

2.    Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Rechtsnachfolgevertrag zu.

 

 

 


Herr Dieterich stellt die vorliegenden Verträge nochmals kurz vor.  Die Anwesenden sind sich einig, dass der „Vertrag zur Aufhebung des Zweckverbandes „Wasserversorgungsverband Probstei“ und zur Regelung der Auseinandersetzung“ im § 2 Abs. 3 derart zu ändern ist, als dass die bisher gewählten Bezeichnungen Rückstellung bzw. Rückstellungsbetrag durch die Bezeichnungen Rücklage und Rücklagenbetrag zu ersetzten sind. Nach kurzer Erläuterung zu dieser Formulierung und zum hinter der Rücklage stehenden Sachverhalt der Sanierung  wird über die Verträge abgestimmt.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0