Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Schulverbandsvertretung, die Anschaffung bzw. Herstellung von drei Photovoltaikanlagen auf den in der Anlage gekennzeichneten Dächern der Gebäude am Schulzentrum in Schönberg, auf Basis der in der Vorlage genannten technischen Daten und Vorgaben. Die Finanzierung erfolgt durch einen zusätzlichen Kredit.

 

Durch die Amtsverwaltung ist die Anschaffung und die Herstellung der Anlagen umgehend losweise auszuschreiben. Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, den Auftrag an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


- Vorlage – Tischvorlage –

 

Hauptausschussvorsitzender Cordts weist darauf hin, dass die in der Vorlage gefertigte Berechnung nur dann aufgeht, wenn die  Anlagen vor dem 01.07.2011 in Betrieb gehen, da sich ab 01.07. die Höhe der Einspeisevergütung voraussichtlich verringern wird. In der Tischvorlage wurden nochmals zeichnerisch die Dächer dargestellt, auf denen die Anlagen montiert werden könnten.

 

Im Anschluss daran erläutert Amtsmitarbeiter Gerlach ausführlich die Vorlage und die gefertigte Rentabilitätsberechnung. Vom Grundsatz her ist der Bau der Anlagen wirtschaftlich und rentabel, wenngleich es nicht zu besonders hohen Mehreinnahmen durch die Stromproduktion kommen wird.  Gleichwohl wird durch den Bau, gerade auf Schulgebäuden, durch den Schulträger ein positives Signal im Hinblick auf die Nutzung erneuerbarer Energien gesetzt werden. Nachteil ist die damit verbundenen Gründung eines Betriebes gewerblicher Art, durch den der Schulträger ein Gewerbe anmelden muss und zudem steuerpflichtig wird. 

 

Die Mitglieder des Hauptausschusses sprechen sich einvernehmlich dafür aus, die vorgeschlagenen Gebäude mit Photovoltaikanlagen auszustatten, vor allem im Hinblick auf die Entwicklung auf dem Energiemarkt. Vorgeschlagen wird zudem, entsprechende Geräte mit einzubauen, die die Solarmodule selbständig reinigen. Es wird der Hinweis aufgenommen, mit der E.ON Hanse abzuklären, ob für die geplante Einspeisung in das Netz die vorhandenen Kapazitäten ausreichend sind. Thematisiert werden außerdem die Schutzmöglichkeiten der Anlagen vor eventuellen Vandalismusschäden. Im Hinblick auf die Zeitschiene ist Eile geboten, da die Anlagen vor dem 01.07.2011 in Betrieb genommen werden müssen. Von daher einigen sich die Hauptausschussmitglieder darauf, die Ausschreibung bereits sofort nach der Sitzung des Hauptausschusses auf den Weg zu bringen. Vergaberechtlich ist dies möglich. Der Vorschlag, die Maßnahme losweise auszuschreiben, wird aufgenommen. Daraufhin fasst der Hauptausschuss nachfolgenden

 

 


Stimmberechtigte:

 7

Ja-Stimmen:  7

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0