Beschluss:

 

Zu TOP 8:

 

1.       Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schönberg für das Gebiet der Grundstücke Bahnhofstraße 30, 32 und 34, Kuhlenkamp 1 a und dem ehemaligen Bahngelände östlich der Straße „Am alten Bahnhof“ und die Begründung mit den Anlagen (Boden- und Altlastengutachten, Verträglichkeitsuntersuchung zum Einzelhandelsstandort, Schall- und Verkehrsgutachten, Umweltbericht bzw. Umweltverträglichkeitsprüfung, landschaftsplanerischer Fachbeitrag und Artenschutzgutachten) werden in der vorliegenden Form gebilligt. Die Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen erfolgt gemäß Anlage.

 

2.       Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Zu TOP 9:

 

1.       Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 57 der Gemeinde Schönberg für das Gebiet der Grundstücke Bahnhofstraße 30, 32 und 34, Kuhlenkamp 1 a und dem ehemaligen Bahngelände östlich der Straße „Am alten Bahnhof“ und die Begründung mit den Anlagen (Boden- und Altlastengutachten, Verträglichkeitsuntersuchung zum Einzelhandelsstandort, Schall- und Verkehrsgutachten, Umweltbericht bzw. Umweltverträglichkeitsprüfung, landschaftsplanerischer Fachbeitrag und Artenschutzgutachten) werden in der vorliegenden Form gebilligt. Die Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen erfolgt gemäß Anlage.

 

2.       Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.


Bürgermeister Zurstraßen führt aus, dass es bei dieser Flächennutzungsplanänderung und B-Plan-Aufstellung um das intensiv diskutierte Einkaufszentrum Am alten Bahnhof geht.

 

Jetzt solle nach der durchgeführten Einwohnerversammlung, den eingeholten Gutachten und den durchgeführten Behördenterminen nun der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst und am 27.04. im Herold veröffentlicht werden. Die Auslegungszeit beträgt dann vier Wochen. In dieser Zeit können die Einwohnerinnen und Einwohner Anregungen und Bedenken geltend machen. Gleichzeitig werden die Träger öffentlicher Belange angeschrieben und erhalten die erforderlichen Unterlagen. Hierzu merkt er ergänzend an, dass hierfür alleine Kopier- und Papierkosten von rd. 5.000 € entstehen. Der weitere Zeitplan sieht vor, in der Juni-Sitzung des Bauausschusses über die eingegangenen Anregungen und Bedenken zu beraten. Der Satzungsbeschluss könnte dann in der Gemeindevertretersitzung Ende Juni gefasst werden, soweit keine neuen wesentlichen Aspekte auftauchen, die eine neue Abwägung erfordern.

 

Auf Nachfragen ergeben sich keine Wortmeldungen.


Stimmberechtigte: 16

 

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0