Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Vertrag zur Aufhebung des Zweckverbandes „Wasserversorgungsverband Probstei“ und zur Regelung der Auseinandersetzung zu. Mit Abschluss des Vertrages ist die betragsmäßige Auseinandersetzung hinsichtlich des Stammkapitals darzulegen.

Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Rechtsnachfolgevertrag unter Einschluss der beschriebenen redaktionellen Änderungen zu.

 


Vor Eintritt in die Diskussion erläutert AD Körber den Sachverhalt und weist dabei auch darauf hin, dass im Rechtsnachfolgevertrag auf Veranlassung des Amtsausschusses zwei redaktionelle Änderungen vorgenommen wurden.

 

Im §1 Abs. 2 Satz 2 wird die Formulierung „zu Lasten des Amtes“ durch „zu Lasten der Gemeinden“ ersetzt. Gleiches gilt für die letzten Wörter im § 3.

 

Im Zuge der ausführlichen Diskussion vertritt Herr Riecken für die SPD die Auffassung, dass es sich bei dem Stammkapital um Mittel der Gebührenzahler handele und daher eine Auszahlung an die Gemeinden nicht erfolgen dürfe. Außerdem ist eine Änderung der Kommunalverfassung zu erwarten, die die Gründung von amtsinternen Zweckverbänden erlaubt.

 

AD Körber erläutert, dass die Änderung noch nicht absehbar sei und die vorliegende Regelung den bisherigen Beschlüssen der Gemeinde entspreche. Hinsichtlich des Stammkapitals verweist AD Körber auf die vorliegende Auffassung der Kommunalaufsicht und des Rechtsanwaltes. Das Stammkapital ist seinerzeit bei Gründung des WVV von den Gemeinden eingebracht worden und darf daher auch inklusive einer angemessenen Verzinsung entnommen werden. Außerdem lägen allen Gemeindevertretern die Kalkulationen der letzten Jahre schriftlich vor.

 

Im Anschluss an die Diskussion ergeht folgender

 


Stimmberechtigte:

17

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 6

Enthaltungen: 0

Befangen: 0