Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und der Jahresrechnung 2010.

 


Grundlage der Beratungen ist die vorliegende Jahresrechnung 2010 mit den Nachweisen über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Die Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Prasdorf schließt ab im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 531.753,72 Euro und im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 129.147,45 Euro.

 

Die Übersichtsliste mit den Haushaltsüberschreitungen wird diskutiert. Bei den meisten Positionen hatte die Gemeinde keine Einflussmöglichkeiten, so z. B. 20000/672100 (Schulkostenbeiträge Grundschulen), 20000/672300 (Schulkostenbeiträge Gymnasien), 70100/680000 (Abschreibung Regenwasser) oder 90000/810000 (Gewerbesteuerumlage). Die weiteren Überschreitungen werden seitens des Ausschusses zur Kenntnis genommen. Bezüglich der Überschreitungen bei den Haushaltsstellen 02000/672000 (Verwaltungskostenanteile Kreisbesoldungsstelle) und 70000/681000 (Zuführung zur Gebührenausgleichsrücklage) gibt Kämmerer Hirsch entsprechende Erläuterungen ab, die die Ausschussmitglieder ebenfalls zur Kenntnis nehmen.

 

Zur Übersichtsliste mit den Minderausgaben stellen die Ausschussmitglieder explizit Fragen zu den Haushaltsstellen 13000/935000 (Geräte, Ausstattung, Ausrüstung), 75000/700000 (Zuschuss zum Ausgleich des Friedhofsdefizit), 79000/935000 (gemeindeeigene Internetseite) und 91000/808000 (Zinsen an den Kreditmarkt). Diese werden vom Kämmerer beantwortet. So hat die Kirchenverwaltung beispielsweise keinen Haushalt vorgelegt, der einen Ausgleich eines etwaigen Defizits beim Friedhof in Probsteierhagen erfordert. GV Breitfelder stellt eine Frage zu den Haushaltsresten im Vermögenshaushalt. Diese wird vom Kämmerer beantwortet.

 

Zur Übersichtsliste mit den Mehreinnahmen erklärt der Kämmerer das Zustandekommen der Einkommensteueranteile für eine Gemeinde. Durch eine positivere Steuerschätzung im November 2010 kann von deutlich höheren Steueranteilen für das Land Schleswig-Holstein ausgegangen werden, so dass sich der Anteil jeder Gemeinde gegenüber den Planungen aus dem Frühjahr 2010 vergrößert hat.

 

Auf eine Einzelbelegprüfung wird verzichtet.

Der Ausschuss fasst daher folgenden Beschluss:

 

 

 


Stimmberechtigte:

3

Ja-Stimmen: 2

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0