Beschluss:

 

Der Beschluss über die Neufassung der „Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Gemeinde Ostseebad Laboe“ wird auf die nächste Sitzung des FWA vertagt.

 

Der mit der Verwaltungsvorlage LABOE/BV/370/2011 vom 15.03.2011 vorgelegte Entwurf soll im übrigen wie folgt geändert werden:

 

  1. § 1 Abs. 4 (Gebühr für Dauernutzungen) entfällt

 

  1. § 3 Abs. 1 Nr. 6 (Gebührenbefreiung für die Nutzung mit Milchbänken) entfällt.

 

Zusätzlich ergeht folgender Prüfauftrag an die Verwaltung:

 

Mit welchem Prozentsatz müssten die seit dem Jahr 1996 geltenden Gebührensätze fortgeschrieben werden, wenn die Fortschreibung auf der Basis des Standes des Verbraucherpreisindexes des Statistischen Bundesamtes von Anfang 1996 auf Ende 2010 vorgenommen werden würde?


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Anmerkung des Protokollführers:

 

Der maßgebliche Prozentsatz beträgt 22,50 %. Die Berechnung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.