Sitzung: 06.04.2011 Werkausschuss Hafen, Tourismus und Schwimmhalle
Beschluss:
Werkausschuss und Finanzausschuss empfehlen der Gemeindevertretung, die Gebührenpflicht und die Parkgebühren entsprechend folgendem Vorschlag zu beschließen.
Die Parkgebührenpflicht bleibt bis 20:00 Uhr bestehen. Die Höchstparkdauer wird auf 5 Stunden begrenzt. Ein entsprechender Tarif wird aufgenommen. Die Progression in den Parkgebühren bleibt bestehen.
Für Schwimmbad- und Saunabesucher werden generell 50 % der Parkgebühren an der MWSH rückerstattet.
Badnutzer
Bis ½ Stunde 0,50 € 0,25 €
Bis 1 Stunde 1,00 € 0,50 €
Bis 1 ½ Stunden 1,50 € 0,75 €
Bis 2 Stunden 2,00 € 1,00 €
Bis 3 Stunden 4,00 € 2,00 €
Bis 4 Stunden 5,00 € 2,50 €
Bis 5 Stunden 7,00 € 3,50 €
Stimmberechtigte: |
11 |
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Ja-Stimmen: 10 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 1 |
Befangen: 0 |