Beschluss:

 

Werkausschuss und Finanzausschuss empfehlen der Gemeindevertretung, die Gebührenpflicht und die Parkgebühren entsprechend folgendem Vorschlag zu beschließen.

 

Die Parkgebührenpflicht bleibt bis 20:00 Uhr bestehen. Die Höchstparkdauer wird auf 5 Stunden begrenzt. Ein entsprechender Tarif wird aufgenommen. Die Progression in den Parkgebühren bleibt bestehen.

 

Für Schwimmbad- und Saunabesucher werden generell 50 % der Parkgebühren an der MWSH rückerstattet.

 

                                                            Badnutzer

Bis ½ Stunde              0,50 €              0,25 €

Bis 1 Stunde                1,00 €              0,50 €

Bis 1 ½ Stunden         1,50 €              0,75 €

Bis 2 Stunden              2,00 €              1,00 €

Bis 3 Stunden              4,00 €              2,00 €

Bis 4 Stunden              5,00 €              2,50 €

Bis 5 Stunden              7,00 €              3,50 €


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0