Beschluss:

Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2010.

Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 1.913,94 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.


Zunächst weisen mehrere Gemeindevertreter (alle außer Frau Mews und den Mitgliedern des Finanzausschusses) darauf hin, dass sie keine Beratungsvorlage zu diesem TOP erhalten haben. Herr Aßmann wird veranlassen, dass allen nachträglich noch ein Exemplar zugeht.

 

Frau Mews teilt mit, dass sie an den Kämmerer des Amtes die Anfrage gerichtet habe, ob sich für die Gemeinde eine vorzeitige Kreditrückzahlung lohne.

 

Sachverhalt:

In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2010 zur Beratung vorgelegt.

 

Die Haushaltsrechnung 2010 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:

 

Soll-Einnahmen Gesamthaushalt:

374.815,37 €

Soll-Ausgaben Gesamthaushalt:

374.815,37 €

 

Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:

 

 

Haushaltsplan

Haushaltsrechnung

 

Verwaltungshaushalt

Soll-Einnahmen:

346.500 €

346.421,43 €

Soll-Ausgaben:

346.500 €

346.421,43 €

 

 

Vermögenshaushalt

Soll-Einnahmen:

53.900 €

28.393,94 €

Soll-Sausgaben:

53.900 €

28.393,94 €

 

Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2010 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt 32.859,90 EUR, die sich wie folgt errechnet:

 

 

Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2010 einen Stand von 91.751,38 € aus.

 

Die Jahresrechnung 2010 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 1.913,94 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 7 der Jahresrechnung 2010 dargestellt.


Stimmberechtigte:9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0