Beschluss:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung im Grundsatz, den vorliegenden Vertrag in der Fassung der Anlage zur Verwaltungsvorlage LABOE/BV/357/2011 vom 10.02.2011 abzuschließen. Vor einer abschließenden Entscheidung wird die Verwaltung jedoch gebeten, folgende Fragen zu klären:

 

  1. Warum soll der Vertragsabschluss mit Rückwirkung auf den 01.01.2009 erfolgen?

 

  1. Ist gewährleistet, dass das bestehende Vertragsverhältnis über die Gestattung der Nutzung von gemeindlichen Straßen und deren Entwässerung beendet wird?

 

  1. Welche Unterschiede bestehen zwischen dem zur Zeit geltenden Vertrag und dem vorliegenden Entwurf?

 

Die Ergebnisse der Prüfung sind in einer Verwaltungsvorlage darzustellen.


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0