1. Beschluss:

Das beantragte Halteverbot im Steinkamp wird nicht aufgestellt.

 


Der Vorsitzende unterbricht um 19:58 Uhr die Sitzung, begrüßt Herrn Schoppe und übergibt ihm das Wort.

Herr Schoppe hat über das Amt Probstei einen Antrag auf Einrichtung einer Halteverbotszone links und rechts der Einfahrt zum Gebäude Steinkamp 7 gestellt. Hierzu hat es durch das Amt eine Ortsbesichtigung gegeben. Hierbei wurde festgestellt, dass auf Grund der örtlichen Gegebenheiten gemäß § 12 (3) StVO das Parken unzulässig ist. Einer gesonderten Beschilderung bedarf es hier nicht.

Da die tatsächliche Situation sich jedoch anders darstellt, bittet Herr Schoppe um eine Beschilderung damit er zukünftig mit seinem Wohnwagengespann (9m Länge) ohne Behinderung sein Carport nutzen kann.

Der Vorsitzende weißt daraufhin, dass die Breite der Straße (5m) nur ein eingeschränktes Haltverbot zulassen würde. Außerdem kann eine Allgemeinverfügung nicht für eine Einzelperson erteilt werden. In diesem Zusammenhang weißt die Bürgermeisterin darauf hin, dass auch die Müllfahrzeuge immer wieder Schwierigkeiten beim Befahren der Stichstraße zum Park haben. Um 20:10 Uhr wird die Sitzung weitergeführt. Nach einer ausführlichen Diskussion ergehen folgende Beschlussvorschläge zur Abstimmung gestellt:

 


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 1

Nein-Stimmen: 6

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

2. Beschluss:

Im Steinkamp ist in Höhe der Einmündung der Stichstraße zum Park hin auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286) aufzustellen. Die Streckenlänge des eingeschränkten Halteverbotes ist vor Ort festzulegen.

 

Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 1

Befangen: 0