Beschluss:

1.         eine Sanierung wird vorerst nicht durchgeführt. Es wird auch kein Zeitraum für die Sanierung der RW-Kanäle festgelegt.

2.         Eine Sanierung ist nur in Absprache mit dem ZVO im Zusammenhang mit der Sanierung der SW-Kanäle durchzuführen. Hierzu sind Gespräche mit dem ZVO zu führen.

3.         Die Aufträge für die Sanierung sind nur abschnittsweise auszuschreiben und zu vergeben.

 


Am 25. November 2010 fand im Amt Probstei ein Gespräch über das Kanalkataster und die Sanierung des Schmutz- und Regenwassernetzes statt. Nach Übertragung der Schmutzwasserkanalisation auf den ZVO ergaben sich hinsichtlich der bestehenden Verträge zwischen Gemeinde, Ingenieursbüro Hauck und dem ZVO Fragen, die in diesem Gespräch geklärt werden konnten. Für die Vermessung der Regenwasserkanalisation im Abschnitte 3 – 6 sind Kosten von 23.000,00 € netto aufgelaufen. Diese Kosten müssen in einem Nachtragshaushalt aufgenommen werden.

Nach dieser Unterrichtung durch den Vorsitzenden ergeht folgender

 


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0