Beschluss:

è    Beschluss einstimmig

 


Der Wartungsvertrag vom OEB Schönberg liegt vor (vgl. Punkt 5 aus dem letztem Bau- und Umweltausschuss Protokoll vom 12.01.2011). Der Vertrag ist übersichtlich und verständlich, hinsichtlich des Wartungsbeginns muss dieser genau mit der Fertigstellung der Pumpstationen (inkl. Meldeanlagen) gewählt werden, da zeitgleich noch ein bestehender Wartungsvertrag besteht. Beschluss: Der Zuschlag fällt mit den Wartungskosten von ca. 5.000 EUR pro Jahr auf den OE Schönberg.