Ausschussvorsitzender Stoltenberg stellt zunächst die bisherige Entwicklung der Planung vor. Die Einrichtung des neuen Versorgungszentrums ist für die Gemeinde Schönberg von ganz besonderer Bedeutung. Dementsprechend wurde auch die Vorstellung des Projektes im Rahmen der Bürgerbeteiligung mit großem Interesse verfolgt. Die Gemeinde hat den Bürgerinnen und Bürgern versprochen, besondere Sorgfalt zu üben. Dabei ist zu erwähnen, dass die bisherige Zusammenarbeit mit der Coop als Investor sehr einvernehmlich abläuft. Nun geht es u.a. zunächst darum, die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes festzulegen. Hier geht es u.a. um gestalterische Vorgaben, die jedoch nachhaltige Veränderungen bewirken und so sind gerade hier die Details von großer Bedeutung. Die CIMA hat zwischenzeitlich eine abschließende Bewertung der Verträglichkeitsuntersuchung vorgenommen und bestätigt, dass soweit alles korrekt ist.   

 

Herr Kühle erläutert zunächst an einem Planentwurf die derzeitige Situation. Insbesondere geht er dabei auf die Zufahrten, die Parkplätze mit der Einbahnstraßenregelung und die geplanten Gebäudekörper ein. Die technische Umsetzung der Zufahrten sowie die Trenninsel und die Ampelanlage müssen noch mit dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr abschließend abgestimmt werden. Das erforderliche Verkehrsgutachten wird Bestandteil der Planung. Sodann geht Herr Kühle auf die Bauflächen und die Ausnutzungskennziffern ein. Für die Baukörper muss eine abweichende Bauweise festgesetzt werden, weil die Gebäude über 50 m lang sind. Die Höhenfestsetzung der Gebäude richtet sich nach einem Höhenbezugspunkt auf dem Gelände, dieser liegt bei 14,20 m über Normalnull. Im Teilgebiet 2, dass den Bestand des Sky-Marktes und die Tankstelle sowie den Reifenhandelt betrifft,  wurde die Geschossigkeit und die Höhe so übernommen, wie es zuvor bereits besprochen wurde.

 

Herr Kühle geht weiter auf die Werbeanlagen ein. Hierfür gibt es 4 Standorte, die anhand von Visualisierungen näher erläutert werden. Zu beachten sind dabei die Sichtdreiecke ebenso wie die Parkplätze und die geplanten Bäume. Im rückwärtigen Bereich des Bebauungsplanes ist ein Regenrückhaltebecken geplant, dass auch zur Löschwasserentnahme dienen soll. Das Regenrückhaltebecken ist zunächst ein technisches Bauwerk, es läuft jedoch in einen Graben aus, der naturnah gestaltet werden soll. Zum Schallschutz wird es noch eine Abstimmung mit dem Landesbetrieb für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume geben. Ggf. muss der Bereich der Getränkeanlieferung noch eingehaust werden. 

 

Sodann erläutert Herr Kühle den Textteil B zum Bebauungsplan ausführlich. Hier sind die Verkaufsflächen, Sortimente und Nutzungen festgelegt. U.a. ist dort festgelegt, dass Apotheken und Drogerien nicht zulässig sind. Märkte, Zelte sowie der Hähnchenverkauf sind so, wie es die übliche Praxis ist, auch vorübergehend auf dem Parkplatz zulässig. Zur Dachbegrünung erklärt Herr Claus, dass von Seiten der Coop angeboten wird, dem Wunsch des Bau- und Verkehrsausschusses und des Umweltbeirats zu folgen und die Hauptdächer des neuen Sky- und Aldi-Marktes mit einem extensiven Gründach zu belegen. Die Höhe der Gebäude wird dabei um ca. 50 cm steigen, wobei dies in der Höhenfestsetzung von 7,50 m bereits berücksichtigt ist. Herr Wegner fragt hierzu, ob es Probleme mit der Statik geben könnte. Herr Claus ergänzt, dass die entsprechenden DIN-Vorschriften zu Schneezonen und Jahrhundertregenereignissen eingehalten werden, so dass es hierzu keine Probleme geben wird. Auf Anfrage von Ausschussvorsitzendem Stoltenberg erklärt Herr Claus, dass die Dachnebenflächen als flachgeneigte Dächer mit Folienabdeckung in hellgrau ausgeführt werden sollen.

 

Ausschussvorsitzender Stoltenberg erklärt, dass noch ein städtebaulicher Vertrag erarbeitet werden muss, in dem noch zu erstellende Gestaltungspläne, Farbgestaltungen, Bäume, Lampen, Baumaterialien, Pflastermaterial, Sitzmobiliar draußen u.s.w. konkretisiert werden. Herr Kühle ergänzt, dass auch der Müllbereich im städtebaulichen Vertrag näher festgelegt werden muss. Die Fassade der neuen Gebäude mit einer Gesamtlänge von 194 m erläutert Herr Kühle ebenfalls anhand einer Visualisierung. Hier sind hochglänzende Materialien nicht zulässig. Ausschussvorsitzender Stoltenberg spricht die Rückseite der Gebäude an. Es stellt sich die Frage, ob die Gliederung nur durch die Begrünung erfolgen soll oder ob auch Materialwechsel vorgesehen sind. Herr Claus führt hierzu aus, dass ein Materialwechsel aufgrund der Kosten nicht vorgesehen ist, allerdings kann mit einer vernünftigen Begrünung auch eine reizvolle Gestaltung erreicht werden. Es muss nun noch geklärt und festgeschrieben werden, ob Rankhilfen bei 50 % der Fassadenfläche zur Begrünung genutzt werden und aus welchem Material diese bestehen sollen.

 

Herr Kühle geht sodann auf die textlichen Festsetzungen zu den Werbeanlagen ein. Anhand der Visualisierungen wurde das Thema bereits besprochen. Ergänzend wird der Abstand der Werbeanlagen zu öffentlichen Verkehrsflächen ebenso textlich festgesetzt, wie die Unzlässigkeit von Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht. Weitere Einzelheiten zu Werbeanlagen werden auch noch in dem städtebaulichen Vertrag aufgenommen. Die maximal zulässige Höhe sowie die Standorte wie auch die notwendige Versetzung der Werbeanlage „Aral“ ist dabei vorzusehen. 

 

Die grünordnerischen Festsetzungen wurden in Abstimmung mit Frau Franke und dem Umweltbeirat vorgenommen. Die Baumarten und die Anzahl der Bäume sind im Text nicht festgesetzt, diese werden ebenfalls im städtebaulichen Vertrag aufgenommen. Die Gestaltung des Regenrückhaltebeckens muss zunächst mit der Wasserbehörde und der Feuerwehr abgestimmt werden, weil es sich hier um ein technisches Bauwerk handelt.

 

Frau Petersen ist etwas irritiert, weil die Visualisierungen zum Teil stark von den früheren Vorstellungen abweichen. Das wurde so nie besprochen. Es betrifft sowohl die Begrünung als auch die Fassade des Reifenhandels. Auch am Aldi-Gebäude fehlt die Begrünung und die Pergola. Herr Claus erklärt hierzu, dass eine Planung auch von der Präzisierung lebt. So wurden die Änderungen teilweise im Rahmen der Parkplatzoptimierung vorgenommen. Am Aldi-Gebäude müssen die Fahrzeuge bis an die Wand heranfahren, um für die Fahrgasse genügend Platz zu haben. Aus diesem Grunde wurde auch auf die Pergola in dem Bereich verzichtet. Hierzu schließt sich eine Diskussion an. Im Ergebnis sollen alle fensterfreien Flächen begrünt werden, wenn in diesen Teilen auf eine Pergola verzichtet wird. Frau Petersen hält die Planung der Parksituation und der Fahrgassen für gefährlich für die Fußgänger, weil sie so im Bereich der Fahrgasse laufen müssen und nicht an der Gebäudewand von Aldi. Ausschussvorsitzender Stoltenberg regt an, eine Wegeführung durch unterschiedliche Pflasterfarben zu kennzeichnen. Es ist auch sicherzustellen, dass keine Plakatwerbung an der Aldiwand vorgenommen wird, denn um dies zu verhindern, ist zwingend die Begrünung vorgesehen. Weiter erklärt Ausschussvorsitzender Stoltenberg, dass auch die Gestaltung der Fassade des Reifenhandels noch geklärt werden muss. Hier muss unbedingt eine Anpassung an die neuen Gebäude für den Fall der genehmigungs- oder anzeigepflichtigen Neugestaltung erfolgen, diese Festsetzungen müssen noch in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Herr Claus erklärt, dass diesbezüglich noch Verhandlungen mit dem Eigentümer geführt werden. Werbung an der Aldiwand wird es nicht geben, Coop hat letztlich ein großes Eigeninteresse, dass hier keine Verschandelung erfolgt. Ausschussvorsitzender Stoltenberg ist der Auffassung, dass diese Themen besprochen wurden und als entsprechende Regelungen in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden müssen. Dazu gibt es im Ausschuss auch keine gegensätzliche Meinung.

 

Umweltbeiratsvorsitzender Malchau ist erfreut, dass die vom Umweltbeirat vorgetragenen  Punkte in die Planung aufgenommen wurden. Er weist noch darauf hin, dass die geplanten Bäume Pflanzgruben von mindestens 12 cbm haben sollten. Letztlich werden die großen Kronen in den Aufenthaltsbereichen und auch im Stellplatzbereich viel Schatten bieten. Weiter regt Herr Malchau die Möglichkeit an, Schwalbennistplätze in den Fassaden aufzunehmen und auch an den Fledermausschutz zu denken. Ausschussvorsitzender Stoltenberg ergänzt, dass bereits nach dem Abriss der Gebäude Ausweichquartiere für Fledermäuse aufgestellt werden müssen. Herr Klose bekräftigt noch einmal die Notwendigkeit der 12 cbm großen Pflanzgruben für die Bäume, das zu verlegende Pflaster sollte wasserdurchlässig sein. Firma Coop, Frau Franke und der Umweltbeirat kümmern sich um die kurzfristige Umsiedlungsmöglichkeit der Fledermäuse.

 

Abschließend erklärt Ausschussvorsitzender Stoltenberg, dass nun der Beschluss über den Plan und die textlichen Festsetzungen erfolgen sollte, wie Herr Kühle dies vorgetragen hat, jedoch unter Einbeziehung der vorstehenden ergänzenden Beratungen. Die hier besprochenen Details, die nicht bindend im Bebauungsplan festgesetzt werden können, sollen in einen städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden. Der Ausschuss beschließt einstimmig die Vorgaben für den Bebauungsplan und die hier besprochenen Ergänzungen für den städtebaulichen Vertrag.          


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:           8

Nein-Stimmen:   0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0