Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder , die  nicht stimmberechtigten Gemeindevertreter und die anwesenden Zuhörer. Die Einladungen sind form- und fristgerecht zugegangen. Sie stellt die Beschlussfähigkeit fest. Von den Ausschussmitgliedern ergeben sich keine Änderungen oder Ergänzungen zur Tagesordnung.

Somit ist die Tagesordnung in der vorliegenden Form genehmigt.