Der Ausschussvorsitzende berichtet über den Inhalt einer inzwischen vorliegenden behördlichen Stellungnahme vom 15.11.2010, die im Zusammenhang mit dem Antrag auf Nutzungsänderung für das Schloss steht und wonach in dessen unmittelbarem Umfeld Möglichkeiten zur Reduzierung von Schallimmissionen genutzt werden müssten, da sich das Schloss bauplanungsrechtlich in einem reinen Wohngebiet befinde.

 

So wäre z.B. durch organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass direkt am Haus bzw. an der Grenze zum Grundstück Schlossstrasse 15 in der Zeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr kein Parken mehr möglich ist, um so die nächtlichen Lärmgrenzwerte einhalten zu können. Außerdem wäre der Schlossparkplatz sowie die Zuwegung hierzu öffentlich zu widmen. Herr Fahrenkrog stellt anhand einer Skizze dar, wie z.B. die Abtrennung des Hofbereiches am Ostflügel erfolgen könnte (durch Verlängerung einer Baumreihe mit dazwischen gesetzten Pfählen), wobei eine derartige Maßnahme allerdings auch noch abzustimmen wäre. Herr Pfeiffer sowie Frau Lüneburg sprechen daraufhin die Zufahrts- bzw. Parkmöglichkeiten für den Bereich der Arztpraxis an; Man sehe bei einer Absperrung und der damit verbundenen längeren Wegstrecke zur Praxis z.B. Probleme für Gehbehinderte.

 

Der Ausschussvorsitzende unterbricht die Sitzung von 20.10 Uhr bis 20.15 Uhr.

 

Nach Wiederaufnahme der Sitzung schließt sich eine rege Diskussion zu diesem Thema an, wobei u.a. auch die Frage aufgeworfen wurde, ob für den Bereich des Schlosses und seines Umfeldes durch eine B-Plan-Änderung ggf. eine Umwandlung von einem Wohngebiet zu einem Mischgebiet denkbar wäre. Herr Timm spricht eine weitere Alternative an, und zwar durch entsprechende Beschilderung zu regeln, dass in den betreffenden Teilbereichen des Schlossgeländes nur in der Zeit zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr geparkt werden dürfe.

 

Letztlich besteht innerhalb des Ausschusses Einvernehmen dahingehend, zunächst den Bescheid abzuwarten und auf dessen Grundlage dann zu beraten, inwieweit Maßnahmen zu ergreifen sind.