Beschluss:

Die in der Gemeindevertretersitzung vom 02.12.2009 festgelegten Steuersätze bleiben bestehen.

 


Der AV erläutert die Landesvorgaben zur Erhebung der Hundesteuer und die sich daraus ergebenden Konsequenzen. So wird vom Land angeraten, die Hundesteuer für den 1. anrechenbaren Hund auf einen Betrag von 100,00 € festzusetzen. Eine Nichtanhebung hat zur Folge, dass Fehlbedarfszuweisungen um die entgangenen Einnahmen gekürzt werden.

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und kommt zu folgendem

 


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Befangen: 0