Einwendungen gegen die vorgenannte Niederschrift werden nicht vorgetragen. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass sich die Gemeindevertretung in ihrer letzten Sitzung über den Durchführungsvertrag zur vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 befasst habe und außerdem beschlossen habe, den Kooperations- und Leistungsvertrag mit dem SOS-Kinderdorf unbefristet abzuschließen mit einer entsprechenden Kündigungsfrist.