Verbandsvorsteher Wichelmann berichtet, dass die Schulverbandsvertretung in einer ihrer nächsten Sitzungen über den Fortbestand des Förderzentrums beraten muss, da das Schönberger Förderzentrum aufgrund der Regelungen der Mindestgrößenverordnung nicht eigenständig bleiben kann. Gleiches gilt für das Förderzentrum in Schönkirchen. Die Elternvertreter des Schönberger Förderzentrums hatten sich für eine Zusammenlegung beider Einrichtungen ausgesprochen. Von daher hat der Verbandsvorsteher zwischenzeitlich Kontakt mit der Gemeinde Schönkirchen aufgenommen, um Vorgespräche über eine eventuelle Kooperation zu führen. Schönkirchen hat grundsätzlich Bereitschaft signalisiert. Über die weitere Entwicklung wird in der nächsten Sitzung der Schulverbandsvertretung berichtet werden.