Beschluss:

 

Die Schulverbandsvertretung beschließt, dass für die Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes Probstei und des Schulverbandes Probstei-West die Gemeinschaftsschule Probstei in Schönberg gem. § 24 der geplanten Schulgesetzänderung künftig die zuständige Gemeinschaftsschule wird. Die Schulaufsichtsbehörde ist entsprechend zu unterrichten.

 


- Vorlage –

 

Verbandsvorsteher Wichelmann erläutert die Vorlage. Verbandsvertreter Zurstraßen spricht sich dafür aus, dem Vorschlag des Verbandsvorstehers zu folgen, da bereits in der Vergangenheit ein Großteil der Kinder aus den betroffenen Gemeinden die Schönberger Schulen besucht haben. Verbandsvertreter Sinjen weist darauf hin, dass der Schulverband sich durch seinen Beschluss dann aber auch verpflichtet die Kinder aufzunehmen und diese nicht mehr abgewiesen werden können. Amtsmitarbeiterin Johansson macht deutlich, dass die Aufnahme der Kinder in die Schule auch von den Aufnahmekriterien abhängig ist, die die Schulkonferenz der Gemeinschaftsschule Anfang Januar 2011 beschließen wird. Diese Kriterien decken sich mit dem Wunsch des Schulträgers in bezug auf die Gemeinden beider Schulverbände und werden noch ergänzt durch die Festschreibung  der Sechszügigkeit, durch eine Festlegung der Höchstzahl aufzunehmender Kinder pro Jahrgang (150) und durch Drittelung der Schulartempfehlung, sowie durch Geschwister- und Härtefallregelungen.

 

Daraufhin fasst die Schulverbandsvertretung nachfolgenden

 


Stimmberechtigte:

 23

Ja-Stimmen:   22

Nein-Stimmen:   0

Enthaltungen:   1

Befangen: 0