Beschluss:

Die Gemeindevertretung spricht sich für ein generelles Abbrennverbot von Feuerwerksraketen und pyrotechnischen Gegenständen der Klase II in den Ortsteilen Krummbek und Ratjendorf aus.


Die Anordnung der Ordnungsbehörde über das bestehende Abbrennverbot von Feuerwerksraketen und pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II regelt derzeit, dass entsprechende Feuerwerkskörper der Klasse II nur unter Einhaltung eines Abstandes von mindestens 180 m von brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen abgebrannt werden dürfen.

 

Die Gemeindevertretung diskutiert, ob ein generelles Abbrennverbot der genannten Feuerwerkskörper in den Ortsteilen Krummbek und Ratjendorf angeordnet werden soll.

 

Nach erfolgter Aussprache ergeht folgender

 

 


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 1

Befangen: 0