Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Gründung einer Jugendgruppe für den beschriebenen Zweck. Die Versicherung wird von der Gemeinde durch Abschluss eines entsprechenden Vertrages übernommen. Die Versicherung soll über den Kreisjugendring abgeschlossen werden. Eine Abstimmung mit der Gemeinde Passade soll erfolgen.


Die Feuerwehren der Gemeinden des Amtes Probstei streben bereits seit längerem an, Kinder auch schon ab acht Jahren in die Jugendwehren aufnehmen zu dürfen. Das Brandschutzgesetz sieht allerdings eine Altersgrenze von 10 Jahren vor. Kinder ab acht Jahren sollen spielerisch auf die Arbeit der Jugendfeuerwehr vorbereitet werden. Notwendig ist dann jedoch die Gründung einer Jugendgruppe der Gemeinde Fahren, die durch die Jugendfeuerwehr Passader See betreut würde. Die notwendigen Versicherungskosten sind dann von der Gemeinde Fahren zu übernehmen.

 

Die Gemeinde Passade hat einen entsprechenden Beschluss in ihrer letzten Sitzung  der Gemeindevertretung bereits gefasst.


Stimmberechtigte: 6

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0