Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Fahren. Den in der Gebührenkalkulation für die Kalkulationsperiode 2011 bis 2013 enthaltenen Ermessensentscheidungen schließt sich die Gemeindevertretung ausdrücklich an.


Die in der Gemeinde Fahren erhobene Gewässerunterhaltungsgebühr ist erneut zu kalkulieren, da sich Kostensteigerungen ergeben haben. Darüber hinaus hat sich die Notwendigkeit ergeben, die der Gebührenerhebung zugrunde liegende Gebührensatzung anzupassen. Diese Anpassung soll durch eine Neufassung der Satzung erfolgen. Die Gemeinde Fahren ist Mitglied im Gewässerunterhaltungsverband Schönberger Au und im Gewässerunterhaltungsverband Selenter See, der jetzt eine Gebührenerhöhung vorgenommen hat. Die Gebührenschuld für ein Einfamilienhaus beträgt nach der Neukalkulation 9,37 € bzw. für einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bei einer Betriebsgröße von 20 ha 192,09 € jährlich. Es ergibt sich eine lebhafte Aussprache über die Verpflichtungen der Gewässerunterhaltungsverbände.


Stimmberechtigte: 6

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Befangen: 0