1)    Herr Sye berichtet, dass die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in Prasdorf nicht zulässig ist, da Prasdorf als Kur- oder Erholungsort nach Maßgabe der Landesverordnung über die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort  (KurortVO) nicht anerkannt ist.

2)    Herr Breitfelder erinnert an die Einhaltung der Gemeindeordnung, wonach einmal jährlich eine Einwohnerversammlung stattfinden soll.

3)    Der Finanzausschuss sollte sich mit der Erarbeitung folgender Satzungen beschäftigen:

 

-          Satzung über das Plakatieren im Ortsbereich

-          Satzung über die Vornahme von  Ehrungen Prasdorfer Einwohner