Bürgermeister Peters führt aus, dass ein Bauantrag noch nicht vorliegt. Er berichtet von einem Gespräch mit Frau Hahnebutt, die sich als Juristin bereiterklärt hat, die Angelegenheiten Biogasanlage und AZV zu unterstützen und Punkte aufzuzeigen, wo die Gemeinde eventuell einwirken kann. Herr Peters berichtet von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes und einer Anfrage der SPD an den Schleswig-Holsteinischen Landtag.

 

Herr Brockmann begründet dann noch einmal den Antrag der SPD bezüglich der Rechtsberatung. Er ist der Ansicht, dass eine Rechtsberatung erforderlich ist, weil die ehrenamtlichen Gemeindevertreter in diesen Rechtsfragen überfordert sind und auch überregionale Aspekte geprüft werden sollten.

 

Herr Wilms verliest das Urteil bezüglich des gemeindlichen Einvernehmens. Das Einvernehmen kann, wenn planungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind, nicht verweigert werden. Herr Brockmann spricht noch mal die Auswirkung dieser Biogasanlage auf einen größeren Umkreis an, wie z. B. eine Monokultur in der Probstei. Als Gemeinde sollte das Planverfahren aktiv durch Rechtsbeistand bzw. rechtliche Hilfestellung durch Frau Hahnebutt bekleidet werden.

 

Wenn sich die Gemeindevertretung grundsätzlich für diesen Weg ausspricht, zieht Herr Brockmann im Namen der SPD den Antrag zurück, auch weil im Haushaltsplan keine Mittel für rechtliche Beratungen bereitgestellt worden sind.

 

Herr Woltmann spricht die Verpachtung der Gemeindeflächen an, ob darauf geachtet werden sollte, dass kein Maisanbau für die Biogasanlage vorgenommen wird.