Beschluss:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Zivildienststelle der Gemeinde Schönberg im Kinder- und Jugendhaus mit der Aussetzung des Zivildienstes in eine Stelle des Bundesfreiwilligendienstes umzuwandeln und die dafür notwendigen Mittel im Haushalt bereitzustellen.


Frau Klein erläutert, dass voraussichtlich zum 1. Juli 2011 der Zivildienst ausgesetzt wird und für die Stelle im Kinder- und Jugendhaus eine Alternative gesucht werden muss.

Sie bittet Herrn Dräbing um zusätzliche Erläuterungen zur Vorlage.

 

Dieser berichtet von einem Gespräch mit einem Vertreter des Bundesamtes für den Zivildienst, wonach von dort dargestellt wurde, dass die genauen Konditionen für die Umwandlung von Zivildienststellen in den Bundesfreiwilligendienst noch nicht bekannt sind, da das Gesetz für den Bundesfreiwilligendienst erst jetzt in die Beratung im Bundestag geht. Sicher ist jedoch, dass anerkannte Zivildienststellen automatisch als Stellen des Bundesfreiwilligendienstes anerkannt werden. Den Freiwilligen muss dann vom Anstellungsträger ein Taschengeld gezahlt sowie Unterkunft und Verpflegung gestellt bzw. finanziell abgegolten werden. Der Träger hat außerdem Beiträge zur Sozialversicherung und zur Unfallversicherung für die freiwillige Kraft zu leisten. Ein Teil dieser Aufwendungen wird vom Bund erstattet. Die Höhe der Aufwendungen ist individuell, insbesondere von den jeweiligen Kosten der Unterkunft abhängig, hier besteht aber auch eine Steuerungsmöglichkeit seitens des Anstellungsträgers. Das Bundesamt geht davon aus, dass die finanziellen Belastungen für die Träger in etwa denen des Zivildienstes entsprechen werden.

 

Herr Dräbing berichtet diesbezüglich, dass die bisherige Nettobelastung für die Gemeinde Schönberg für die Zivildienststelle rd. 3.800 € beträgt, für den Haushaltsplanentwurf 2011 wurden verwaltungsseitig im Hinblick auf die Umwandlung in eine Stelle des Bundesfreiwilligendienstes sicherheitshalber eine Nettobelastung von 5.000 € eingeplant.

 

Ausschussmitglied Mainz berichtet, dass die Dienstzeit im Bundesfreiwilligendienst zwischen 6 und 24 Monaten liegen kann. Er plädiert dafür, dass gemeindlicherseits für diese Stelle eine Vorgabe von mindestens einem Jahr Dienstzeit gemacht werden sollte. Ansonsten spricht er sich für die Umwandlung der Zivildienststelle in eine Stelle des Bundesfreiwilligendienstes aus.


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0