Beschluss:

 

Der BAU ändert den am 05.10.2010 gefassten Grundsatzbeschluss über die Festsetzung der Stellplätze wie folgt:

Der Stellplatznachweis mit 1,6 Stellplätzen pro Wohneinheit als Untergrenze ist vorzulegen.

 


Die Vorsitzende leitet in den TOP ein und begrüßt Herrn Stübinger, der den aktuellen Stand der Planung und die Sitzungsvorlage erläutert.

 

In der letzten BUA-Sitzung wurde berichtet, dass der Stellplatznachweis mit 2 Stellplätzen / Wohneinheit nicht eingehalten werden kann. Laut Stellplatzerlass ist mindestens ein Stellplatz / Wohneinheit notwendig. Der Planer liegt bei den Tiefgaragenstellplätzen bei 1,3 ST/ W, die erforderliche Mindestmenge wird also trotzdem noch überschritten. Der Ausschuss hatte daraufhin einen Stellplatznachweis gefordert.

 

Eine weitere Forderung aus dem Grundsatzbeschluss war der Nachweis der Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl.

 

Herr Stübinger bittet um Zustimmung zur Bebauung der Verbindungsgänge und Wohnflächen im Staffelgeschoss des Planbereichs 8 und 9. Herr Kühle erläutert seinerseits die Auswirkungen der hier vorgestellten Planungen auf die Bauleitplanung und das städtebauliche Erscheinungsbild des Plangebietes.

Herr Nazareth signalisiert die Zustimmung zu den 1,6 Stellplätzen je Wohneinheit. Die Bebauung im vorgenannten Staffelgeschoss hält er eher für problematisch. Herr Stübinger und Herr Kühle beantworten direkt Fragen aus dem Ausschuss. Die Situation der öffentlichen Stellplätze wird erörtert.


Stimmberechtigte: 11

 

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0