Bürgermeister Steffen erläutert die allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern vorliegende Vorlage zur Errichtung eines eingeschränkten Halteverbotes mit zeitlicher Begrenzung für den Bereich „Achtern Diek 20-38“.

 

Bürgermeister Steffen schlägt eine zeitliche Begrenzung für den Zeitraum vom 15.11. – 15.04. vor. Amtsdirektor Körber erläutert ergänzend, dass die verkehrsrechtliche Anordnung seitens des Amtes getroffen werden muss, da es sich hier um eine verkehrsbehördliche Anordnung handelt.

 

Im Zuge der sich anschließenden Diskussion ergibt sich eine einheitliche Auffassung der Gemeindevertretung, dass das Halteverbot notwendig sei und für den Zeitraum vom 01.12. – 01.03. eines jeden Jahres gelten soll.

 

Es wird kein Beschluss gefasst.

 

 

Ergänzend erläutert Gemeindevertreter Grabow, dass im Bereich der Straße „Palstek“ ebenfalls ein eingeschränktes Halteverbot zur Ergänzung der bereits existierenden Feuerwehrzufahrt notwendig sei. Er verweist auf die Tischvorlage, die am Beginn der Sitzung verteilt wurde. Bürgermeister Steffen und Gemeindevertreter Heller stimmen der Notwendigkeit zu, wobei Gemeindevertreter Heller detailliert die Örtlichkeit erläutert.

 

Amtsdirektor Körber erläutert, dass, wenn es sich um den Schutz der Feuerwehrzufahrt handelt, gegebenenfalls eher ein absolutes Halteverbot eingerichtet werden müsse.

 

Auch in diesem Fall ergibt sich eine einheitliche Zustimmung der Gemeindevertretung zur Errichtung eines Halteverbotes in dem geschilderten Bereich.

 

Ein Beschluss erfolgt nicht.