Sitzung: 07.12.2010 Finanzausschuss
Vorlage: PRASD/BV/016/2010
Herr Gerlach informiert über den
derzeitigen Stand im Hagener Weg. Die Amtsverwaltung sieht sich derzeit nicht
in der Lage, die dortigen Anlieger für Regenwasser zu veranlagen, da nicht
konkret nachgewiesen werden kann, ob die einzelnen Anlieger angeschlossen sind.
GV Breitfelder gibt dazu Erläuterungen.
Anhand eines Planes vom Ing. Hauck
- Bauvorhaben Nr. 7-023Blatt N1. -, woraus erkennbar ist, wer nach diesem Plan
angeschlossen sein müsste. Seine Schlussfolgerung ist, dass nur die im Plan
angeschlossenen Anlieger zu veranlagen sind. Folgende Grundstücke kämen demnach
in Frage: Hagener Weg Nr. 4, Hagener Weg Nr. 10, 10a, 10b. Dazu kommt noch die
Fläche der Gemeindestraße. Über diesen Sachverhalt wird diskutiert.
Antrag 1 von Henning Kruse:
Folgender Auftrag wird dem Amt zur
Prüfung gegeben: Anhand der Aufzeichnungen über dem Bestand der angeschlossenen
Grundstücke ist zu ermitteln, welche Grundstücke in der Straße Hagener Weg
tatsächlich an die öffentliche Leitung - Regenwasser - angeschlossen sind. Für
diese Grundstücke ist dann, sofern rechtlich möglich, die Regenwassergebühr
rückwirkend zu erheben. Der nächste Schritt ist dann, der Gemeinde
Probsteierhagen die Berechnungsgrundlagen für das Einleitungsendgeld unter
Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen zu übermitteln.
Abstimmung:
dafür 3, dagegen 0 , enthalten 0.
Antrag 2 :
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung für den abzukürzenden Kalkulationszeitraum 01.01.2011 bis
31.12.2011 die beigefügte Gebührenkalkulation mit einer Benutzungsgebühr von
0,43 €/m². Der 2. Änderungssatzung über die Erhebung von Abgaben für die
Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Prasdorf wird zugestimmt.
Antrag 3 GV Breitfelder:
Bei der Ermittlung des kostendeckenden Gebührensatzes für die Kalkulationsperiode 2012 und folgende Jahre soll zur Abspaltung des Kostenanteils für die Straßenentwässerung das tatsächliche Flächenverhältnis der versiegelten Flächen zwischen privaten Grundstücksflächen und öffentlichen Verkehrsflächen im gesamten Gemeindegebiet dienen. Das wäre zu ermitteln. Die Amtsverwaltung wird gebeten, zeitgerecht die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer solchen Abspaltung zu prüfen und weiterhin zu prüfen, mit welchen Kosten dies verbunden ist.
Abstimmung: dafür 2, dagegen 0, enthalten 1