Herr Gerlach informiert über den derzeitigen Stand im Hagener Weg. Die Amtsverwaltung sieht sich derzeit nicht in der Lage, die dortigen Anlieger für Regenwasser zu veranlagen, da nicht konkret nachgewiesen werden kann, ob die einzelnen Anlieger angeschlossen sind. GV Breitfelder gibt dazu Erläuterungen.

Anhand eines Planes vom Ing. Hauck - Bauvorhaben Nr. 7-023Blatt N1. -, woraus erkennbar ist, wer nach diesem Plan angeschlossen sein müsste. Seine Schlussfolgerung ist, dass nur die im Plan angeschlossenen Anlieger zu veranlagen sind. Folgende Grundstücke kämen demnach in Frage: Hagener Weg Nr. 4, Hagener Weg Nr. 10, 10a, 10b. Dazu kommt noch die Fläche der Gemeindestraße. Über diesen Sachverhalt wird diskutiert.

 

Antrag 1 von Henning Kruse:

Folgender Auftrag wird dem Amt zur Prüfung gegeben: Anhand der Aufzeichnungen über dem Bestand der angeschlossenen Grundstücke ist zu ermitteln, welche Grundstücke in der Straße Hagener Weg tatsächlich an die öffentliche Leitung - Regenwasser - angeschlossen sind. Für diese Grundstücke ist dann, sofern rechtlich möglich, die Regenwassergebühr rückwirkend zu erheben. Der nächste Schritt ist dann, der Gemeinde Probsteierhagen die Berechnungsgrundlagen für das Einleitungsendgeld unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen zu übermitteln.

 

Abstimmung:  dafür 3, dagegen 0 , enthalten 0.

 

Antrag 2 :

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung für den abzukürzenden Kalkulationszeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2011 die beigefügte Gebührenkalkulation mit einer Benutzungsgebühr von 0,43 €/m². Der 2. Änderungssatzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Prasdorf wird zugestimmt.

 

Antrag 3 GV Breitfelder:

Bei der Ermittlung des kostendeckenden Gebührensatzes für die Kalkulationsperiode 2012 und folgende Jahre soll zur Abspaltung des Kostenanteils für die Straßenentwässerung das tatsächliche Flächenverhältnis der versiegelten Flächen zwischen privaten Grundstücksflächen und öffentlichen Verkehrsflächen im gesamten Gemeindegebiet dienen. Das wäre zu ermitteln. Die Amtsverwaltung wird gebeten, zeitgerecht die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer solchen Abspaltung zu prüfen und weiterhin zu prüfen, mit welchen Kosten dies verbunden ist.

 

Abstimmung: dafür 2, dagegen 0, enthalten 1