Herr Cordts begründet den Antrag der EIS-Fraktion.

 

Bürgermeister Zurstraßen führt aus, dass das Schmutzwasser weiterhin in das Schönberger Klärwerk eingeleitet wird. Die vorhandene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Amt Probstei und der Gemeinde Schönberg wird vom Zweckverband Ostholstein als Rechtsnachfolger übernommen. Eine Kündigung dieser Vereinbarung kann nur erfolgen, wenn die Geschäftsgrundlage entfällt und die Aufgabenübernahme auch unzumutbar ist. Das Landesverwaltungsgesetz ist in diesem Fall anzuwenden. Der Ortsentwässerungsbetrieb hat durch die Vereinbarung die Wartung und die Betreuung der Pumpwerke übernommen. Hier wird ein Pauschalbetrag erstattet. Der ZVO wird der Gemeinde Schönberg einen Vorschlag unterbreiten, wie künftig eine Zusammenarbeit möglich wäre. Durch die Übernahme der Abwasserbeseitigung durch den ZVO entstehen für die Gemeinde Schönberg auch im Hinblick auf die Gebührenkalkulation keine Nachteile.