Beschluss:

Der BAU empfiehlt der GV den V. Nachtrag zur Straßenreinigungssatzung für die Gemeinde Ostseebad Laboe.

 


Neuregelung Reinigung von Seitenwegen

Es gibt in Laboe einige Seitenwege, die noch in die bestehende Straßenreinigungssatzung eingearbeitet werden müssen, auch um eindeutig zu klären, wer schneeräumpflichtig ist. Es geht hier also auch um Rechtsicherheit für die Gemeinde.

 

Zur Erläuterung:

RK1 = Straßenreinigung Fa. Remondis + Winterdienst

RK2 = nur Winterdienst

 

Unter Punkt 1  ist eine Beschilderung für die nachfolgenden Seitenwege vorgesehen:

„Kein Winterdienst durch die Gemeinde Ostseebad Laboe“. Die Kosten betragen ca. 1.000,-€ gesamt.

 

Unter Punkt 2 sind die hochfrequentierten Seitenwege aufgeführt, die in die Reinigungsklasse 2 aufgenommen werden sollen.

 

Zu der vorhandenen Satzung: 2. Seite, Straßenverzeichnis RK2: Hier sind die Stichstraßen Langensoll zu streichen, sie werden durch den Bauhof nicht geräumt. Die Hauptstraße Langensoll ist der RK1 zugeordnet, das bleibt auch so.

 


Stimmberechtigte: 11

 

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0