Eine neue Vorlage des RE Kühne liegt nicht vor, vorgesehen bis Jan./Febr. 2011. Die Verzögerung durch  den Architekten und RE Kühne wird kritisiert. Die Gemeinde ist an einen Vertrag Diekmann/Kühne gebunden.

Inhalte für einen „Städtebaulichen Vertrag“ hat der Vors. ausgearbeitet und liegt in der Anlage bei, wobei einige Punkte dem zu erstellenden B-Plan zugeordnet werden müssen.

Nach Ansicht des Ausschusses soll der Bau dem „Betreuten Wohnen“ und für Menschen mit Pflegebedarf und/oder Behinderung dienen.

 

a)    Änderungen in der Ausführung sollten nicht mehr erfolgen

b)    Nutzung von Solar und Photovoltaik ist erwünscht

c)    Die Begrünung der Wände und Nebenanlagen ist erwünscht

d)    Zur Versorgung des Gebäudes sollte ergänzend die regenerative Energie aufgenommen werden.

e)    Die Wohnanlage ist ausschließlich (für immer) somit dauerhaft den Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung und dem Betreuten Wohnen dienen.

       Der Ausbau sollte im B-Plan geklärt werden, die Zufahrt für Mülltransporte oder glw. muss gewährleistet sein.

 

Abstimmungsergebnis für Punkte 2 a) bis e)     6 dafür.

 

Der Architekt Diekmann wird aufgefordert bis zum 14.01.2011

a)    einen beschlussfähigen B-Plan zu erstellen und den städtebaulichen Vertrag incl. den

vorgenannten Beschlüssen

Aufforderung durch die Amtsverwaltung.

 

Abstimmungsergebnis:  5 ja  1 Enthaltung.