Beschluss:

Die Gemeindevertretung Fahren beschließt die Annahme des städtebaulichen Vertrages wie in der Vorlage vorgestellt.


Zu diesem TOP erklären sich Herr Herr Heino Schnoor, Herr Kay-Timke Arp und Herr Achim Schnoor als befangen.

Herr Achim Schnoor verbeibt jedoch zunächst im Raum, da er als Geschäftsführer der Windpark Fiefbergen Projekt GmBH & Co. KG den Städtbaulichen Vertrag erläutert.

Er führt aus, die Erschließung werde aus Richtung Norden über den Höhndorfer Weg erfolgen.

Der Betreiber übernimmt die Kosten für den Ausbau der Verkehrsflächen. Ihm obliegt auch die Verkehrssicherungspflicht.

Es sind 22 Hektar Ausgleichflächen vorgesehen, von denen 3,3 h direkt im Fahrener Gemeindegebiet liegen.

Die Umsetzung der vorgegebenen Maßnahmen erfolgt durch und auf Kosten des Betreibers.

Ein Rückbau und die Entsorgung der Anlage müsse vom Betreiber ausgehen, wenn die Anlage seit mehr als 12 Monaten nicht betrieben wird. Für den Fall einer Ersatzvornahme der Abrüstung durch die Gemeinde darf diese auf die hinterlegte Bürgschaft zurückgreifen.

Der Betreiber verpflichtet sich vor Baubeginn eine Sicherheitsleistung i.H.v.

105.000,00 Euro pro WEA zu hinterlegen. Es wird ein Einredeverzicht vereinbart.

Die Sicherheitsleistung kann nach 10 Jahren neu bewertet werden und die Bürgschaft entsprechend angepasst.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen verlässt auch Herr Achim Schnoor den Saal.

Herr Röpke verliest den Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.


Stimmberechtigte: 7

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 3