Herr Grewin merkt an, dass es laut B-Plan verboten sei, von der Bahnhofsstraße über den Parkplatz in den Kuhlenkamp abzubiegen und möchte wissen, was dagegen unternommen werden kann.

Herr Cordts weist darauf hin, dass es dort keinen B-Plan gibt.

Ferner teilt Herr Grewin mit, dass der Parkplatz von Kopplin in der Bahnhofsstraße  im Wassereinzugsgebiet liegt und dort das Parken auch für fremde Fahrzeuge freigeben ist. Herr Grewin möchte wissen, wie die Gemeinde mit diesen Risiken umgeht.

Herr Kokocinski teilt mit, dass sich der Parkplatz im Privateigentum befindet.