Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Fiefbergen über die Entschädigung der in der Gemeinde Fiefbergen tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) in der vorgelegten Fassung.

 

Die Gemeindevertretung legt 60,- € pro Stunde als Höchstbetrag für eine Verdienstausfallentschädigung gemäß §5 der Entschädigungssatzung fest.


Der 2. stellv. Bürgermeister, Wolfgang Rath, tritt um 20:23 Uhr der Sitzung bei.

 

Sachverhalt:

Da die Gemeinde Fiefbergen den mit der ehrenamtlichen Tätigkeit verbundenen finanziellen Aufwand seiner Funktionsträger mehr Rechnung tragen möchte, sind einige Anpassungen der bisherigen Regelungen aus der Entschädigungssatzung aus dem Jahr 2003 beabsichtigt. Die Änderungen werden in der vorliegenden Neufassung berücksichtigt.

Bislang regelt die Entschädigungssatzung der Gemeinde Fiefbergen in der Fassung vom 12.03.2004 unter § 1 Abs. 1 die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die oder den Bürgermeister/in in Höhe des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung (EntschVO), derzeit mtl. 740,00 €.

Nunmehr ist es beabsichtigt, neben der o.g. Aufwandsentschädigung die Erstattung weiterer Aufwendungen in pauschalierter Form im Sinne der EntschVO für das Bürgermeisteramt zu gewähren.

Gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 1 EntschVO besteht die Möglichkeit, die Benutzung eines Wohnraumes für dienstliche Zwecke einschl. der entstehenden Nebenkosten für Heizung, Beleuchtung und Reinigung, zu erstatten.

Dies soll mit einer monatlichen pauschalierten Entschädigung in Höhe von 80,00 € erfolgen.

Für die dienstliche Benutzung einer privaten Telekommunikationseinrichtung besteht die Möglichkeit gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 EntschVO, die Kosten der dienstlich notwendigen Telefongebühren sowie die anteiligen Grundgebühren zu erstatten.

Hier hat man in die Vorberatungen sich auf eine monatliche pauschalierte Entschädigung in Höhe von 15,00 € verständigt.

Des Weiteren sind nach § 15 Abs. 2 EntschVO die dienstlich veranlassten Fahrtkosten pauschal erstattungsfähig. Die Höhe muss sich dabei an dem Durchschnitt der ansonsten anfallenden Einzelfahrten richten. Im Falle des Bürgermeisteramtes hat man eine pauschale Entschädigung von mtl. 100,00 € vorgesehen.

Im Zuge der Änderung der Entschädigungssatzung sollen den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, sowie die nicht der Gemeindevertretung angehörigen Mitglieder der Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe des Höchstsatzes von z.Zt. 35,00€ gezahlt werden.

Ferne sollen die Regelungen über „entgangener Arbeitsverdienst, Verdienstausfallentschädigung“ nach § 13 der Entschädigungsverordnung (EntschVO) sowie „Kinderbetreuung, Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger“ nach § 14 der Entschädigungsverordnung (EntschVO) in die 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Fiefbergen aufgenommen werden.

Nach Erläuterung des Sachverhaltes durch die Bürgermeisterin folgt eine Diskussion über die festzulegende Höhe der pauschalen Aufwandsentschädigung.

 


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen:0

Enthaltungen:1

Befangen: 0