Sachverhalt:

 

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) ist der Jahresabschluss eines Eigenbetriebs einer Pflichtprüfung zu unterziehen. Der Landrat des Kreises Plön – Gemeindeprüfungsamt – als untere Landesbehörde beauftragt den Wirtschaftsprüfer im Namen und Rechnung für den Eigenbetrieb.

 

Es gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002.

 

 

 

Beschluss:

 

Der Werkausschuss schlägt dem Gemeindeprüfungsamt vor, den Jahresabschluss 2010 des Gemeindebetriebs der Gemeinde Ostseebad Laboe durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Jander & Partner GbR (Partner Herr Dipl.-Kaufmann Felix Höchstödter) prüfen zu lassen.


Herr Riecken bietet darum, im Protokoll aufzunehmen, dass dies die letzte Bestellung von Jander&Partner (Herr Höchstödter) ist und für die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 ein anderer Wirtschaftsprüfer beauftragt wird.


Stimmberechtigte:

 

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0