Sitzung: 07.12.2010 Werkausschuss Hafen, Tourismus und Schwimmhalle
Sachverhalt:
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) ist der Jahresabschluss eines Eigenbetriebs einer Pflichtprüfung zu unterziehen. Der Landrat des Kreises Plön – Gemeindeprüfungsamt – als untere Landesbehörde beauftragt den Wirtschaftsprüfer im Namen und Rechnung für den Eigenbetrieb.
Es gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002.
Beschluss:
Der Werkausschuss schlägt dem Gemeindeprüfungsamt vor, den Jahresabschluss 2010 des Gemeindebetriebs der Gemeinde Ostseebad Laboe durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Jander & Partner GbR (Partner Herr Dipl.-Kaufmann Felix Höchstödter) prüfen zu lassen.
Herr Riecken bietet darum, im Protokoll aufzunehmen, dass dies die letzte Bestellung von Jander&Partner (Herr Höchstödter) ist und für die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 ein anderer Wirtschaftsprüfer beauftragt wird.
Stimmberechtigte: |
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Ja-Stimmen: 10 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 1 |
Befangen: 0 |