Beschluss:    Der Amtsausschuss beschließt die Hauptsatzung des Amtes Probstei gemäß dem vorgelegten Entwurf (Anlage zur Niederschrift).

 


Der Amtsausschussvorsitzende erläutert die Vorlage.

 

Amtsausschussmitglied Frau Mews stellt fest, dass die Gleichstellungsbeauftragte nach der Hauptsatzungsregelung hauptamtlich tätig ist, während in der Entschädigungssatzung von einer ehrenamtlichen Tätigkeit die Rede ist. Sie erkundigt sich, wie diese Diskrepanz zu erklären ist.

 

Herr Amtsdirektor Körber erläutert, dass das Amt derzeit keine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte beschäftigt, sondern diese Funktion ehrenamtlich wahrgenommen werde. Von daher müsse dies in der Entschädigungssatzung entsprechend geregelt werden, da ansonsten keine Rechtsgrundlage für die Zahlung der Aufwandsentschädigung vorhanden ist.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 


Stimmberechtigte:

32

Ja-Stimmen: 32

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0