Zum Stand der Planungen der Fischtreppe berichtet Herr Bürgermeister Mönkemeier folgendes:

 

Derzeit wird vom Planungsbüro die Genehmigungsplanung mit entsprechendem landschaftspflegerischem Begleitplan für das erforderliche wasserrechtliche Plangenehmigungsverfahren (bzw. Planfeststellungsverfahren) erstellt. In diesem Verfahrensabschnitt werden die Träger öffentlicher Belange, diverse Naturschutzverbände sowie die von der Maßnahme betroffenen Grundstückseigentümer beteiligt. Nach Beendigung dieses Verfahrens erfolgt die Bekanntgabe der wasserrechtlichen Genehmigung und die entsprechende Veröffentlichung im Internet.

 

Auf Nachfrage von Herrn Grimm berichtet Amtsdirektor Körber von der Umstellung der Grundsteuer B im nächsten Jahr und der Notwendigkeit der Gemeinde, zwangsläufig über neue Hebesätze entscheiden zu müssen. Voraussichtlich wird dies im 4. Quartal 2024 anfallen.