Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2023 gem. § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 57.004,36 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.

 


Die allen Mitgliedern vorliegende Jahresrechnung 2023 weist im Verwaltungshaushalt einen Sollfehlbetrag von 28.104,09 EUR aus.  

Der Kämmerer des Amtes, Herr Hirsch, erläutert detailliert das Rechnungsergebnis.

 

Im Vorfeld dieser Sitzung hat Frau Hanebuth für die GfL-Fraktion dem Kämmerer einen umfassenden Fragekatalog zugesandt. Alle Detailfragen werden durch Herrn Hirsch beantwortet.

 

Nach ausgiebiger Beratung ergeht folgender


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0