Durch das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein wurde festgelegt, dass Fehlbedarfszuweisungen nur noch dann erfolgen, wenn die Gemeinden ihre Einnahmequellen ausschöpfen. Hier wurden u. a. die Hebesätze der Grundsteuer A und B, sowie der Gewerbesteuer angeführt.

Die Mindestsätze wurden festgesetzt auf:

 

                                      Grundsteuer A          =                 350 %

                                      Grundsteuer B          =                 370 %

                                      Gewerbestezer         =                 350 %

 

Dies bedeutet für Probsteierhagen eine Anhebung der Sätze in einem nicht unerheblichen Maße.

Nach eingehender Diskussion in der vor allem die Belastungen der Hausbesitzer im Vordergrund stand, wurde der Kämmerer des Amtes Probstei aufgefordert, den Haushalt 2011 auf Grundlage der oben genannten Hebesätze zu erstellen.